"Der Mensch kennt die Lösung seines Problems, er weiß nur nicht, dass er sie kennt."
(Milton H. Erickson)
Sie nehmen Kontakt mit mir auf und wir vereinbaren einen Gesprächstermin in meiner Praxis. Ich nehme mir Zeit für Sie und bin ganz für Sie da. In der Regel dauert ein Termin bei mir 60 Minuten. Auf Ihren Wunsch hin können wir auch einen längeren Termin vereinbaren. Gerne versuche ich, kurzfristige Termine möglich zu machen!
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Beratungstermin in meiner Praxis wahrzunehmen, dann biete ich Ihnen meine Leistungen nach Absprache auch gerne per Telefon oder per Video-Online-Beratung an. Eine Erklärung der Vorgehensweise finden Sie hier.
Vermerken Sie gegebenenfalls bitte bei Ihrer Kontaktanfrage im Formular, wenn Sie eine telefonische Beratung oder eine Video-Beratung per Internet wünschen.
Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Erstgespräch bei mir!
Die reguläre Gesprächsdauer beträgt bei mir 60 Minunten.
Das kostenlose Erstgespräch (30 Minuten) dient dem persönlichen Kennlernen und der Anliegensklärung.
Folgegespräche kosten 90,-€, wir haben 60 Minuten zur gemeinsamen Arbeit zur Verfügung.
Sollten Sie längere Gesprächseinheiten wünschen, so ist dies nach Absprache möglich. Die Kosten für das Gespräch werden sich dann entsprechend der längeren Dauer erhöhen.
Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, dann sagen Sie diesen bitte 24 Stunden vorher ab, andernfalls muss ich Ihnen den Betrag voll berechnen.
Ich bitte Sie um Barzahlung, selbstverständlich erhalten Sie von mir eine Rechnung.
Grundsätzlich handelt es sich bei meinen Leistungen um Privatleistungen, die nicht von der Krankenkasse erstattet werden!
Ich biete keine Kassenleistungen an. Sie sind Privatzahler und somit keiner Versicherung oder einer anderen Stelle gegenüber verpflichtet, Rechenschaft über unsere Gesprächstermine und -inhalte zu geben. Diagnosen, die an Kostenträger gemeldet werden, könnten mögliche Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen verhindern und sie könnten unter Umständen Beamtenanwärtern die Übernahme in die Verbeamtung erschweren.
Bei mir aber sind Sie sicher, dass erhobene Daten weder an Versicherungsträger noch an sonstige Dritte weitergegeben werden.
Es ist durchaus möglich, dass Kosten für Beratungstermine von der Steuer abgesetzt werden können. Wenden Sie sich diesbezüglich an einen Steuerberater.